„Liederliche Dirnen“

oder Prostitution als notwendiger Lebensunterhalt

„Mit Haft wird bestraft: Eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherheit der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften zuwiderhandelt, oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht betreibt.“ (§361 Stgb.)

Dieser Paragraph aus dem Strafgesetzbuch konnte für Frauen unangenehme Folgen haben. Schon das bloße Spazierengehen - in bestimmten Gegenden - genügte, um in den Verdacht der Prostitution zu geraten, und konnte einen Anlas zur Verhaftung bieten. Manche Frauen wurden bei der Polizei denunziert, andere wurden von Wachmännern auf ihren Rundgängen angesprochen, wenn sie in Begleitung „fremder“ Männer waren.

"Die getauften Meyers"

Otto Meyer und die "Bonner Fahnenfabrik" im Nationalsozialismus

"Not und Elend sind das Erbe des Nationalsozialismus. Aber ohne Trümmer und Zerstörung keine Freiheit, ohne die furchtbaren Opfer kein menschenwürdiges Dasein, nicht nur für uns, sondern für alle, die guten Willens sind."

So zieht Otto Meyer 1946 Bilanz: In seinen Lebenserinnerungen1 berichtet er über seine Erfahrungen im "Dritten Reich", und sein Resümee klingt keineswegs bitter oder resignierend, obwohl er selbst, seine Familie und Freunde unter dem NS-Regime schwer leiden mussten. Denn bei allem Verfolgungsdruck erfuhr Otto Meyer auch unerwartete Hilfe und Unterstützung, die ihm schließlich das Leben retteten. Und so gibt diese biographische Skizze nicht nur einen Einblick in das, was den "jüdischen Mischlingen" während der NS-Zeit angetan wurde, sondern sie handelt auch von Menschen, die unter Gefahr wie selbstverständlich halfen.